Sturmflut
Montag, 2. Dezember 2013
Erledigt.
Abschlägige Bescheide braucht die Agentur für Arbeitsverhinderung auf gestellte Anträge gar nicht zu verfassen. Man lässt einfach alle relevanten Termine verstreichen und übermittelt dann dem "Kunden" die frohe Botschaft, dass die Ansprüche abgelaufen sind.

Sämtliche Fortbildungsoptionen haben sich erledigt. Viertelstunde geheult. Jetzt wieder nach vorne sehen und gucken, was machbar ist.

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