Sturmflut
Freitag, 17. August 2012
Zur Interpretation freigegeben
Die Bundeswehr darf jetzt auch im Inland, sagt das BVG.

"Bei einem Einsatz seien aber strikte Voraussetzungen zu beachten. Ein Einsatz zur Gefahrenabwehr sei nur zulässig bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes". Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, "die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen". Der Einsatz der Streitkräfte wie auch der Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel sei zudem stets nur als letztes Mittel zulässig."

Es ist nun also in diesem Land erlaubt, es als Auslegungssache zu betrachten, was eine Ausnahmesituation, was katastophische Ausmaße, was Abwehr ist und was demonstrierende Menschenmengen sind. Vor allem aber, wann alle anderen Mittel ausgeschöpft sind und man zum "letzten Mittel" greifen darf. Dass man das darf, das an sich ist schon eine Katastrophe.

Wozu ist das Militär gut? Richtig, zum Töten. Das ist es, was das Militär vom THW unterscheidet und von der Feuerwehr: Die Waffe in der Hand. Nichts ist dagegen einzuwenden, wenn Bundis Sandsäcke füllen oder Leute evakuieren. Die "militärischen Mittel" sind das Problem. In welchem Ausnahmefall darf nun geschossen werden, und auf wen? Welche Katastrophe rechtfertigt es, dass Militärs die Waffe gegen Angehörige ihres eigenen Landes wenden?

Dass der Finger am Abzug locker sitzt, besonders dann, wenn die Stimmung aufgeheizt ist und der Typ mit der Waffe sich diffus bedroht fühlt, das weiß man aus den Beispielen anderer Länder. Was, wenn es nun inlands zu einer "asymmetrischen Bedrohungslage" kommt? Doch plötzlich mal jemand seine Kanone als letztes Mittel auffasst?

Da wird im Ausnahmefall über Leben und Tod entschieden. Eine solche Entscheidung sollte nicht Interpretationssache sein dürfen, schließlich ist sie irreversibel.

Quelle: dpa

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